Es ist wirtschaftlich erstrebenswert, Nerven schonend und ratsam, Konflikte bestmöglich, so rasch wie möglich, mit den geringst möglichen Mitteln und dem geringst möglichen Stress für alle Beteiligten zu beseitigen. Ich möchte Sie unterstützen, unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden und unvermeidliche Gerichtsverfahren zu gewinnen.

 

Die Führung oft langwieriger Gerichtsprozesse ist selten das einzige und meist auch in Hinblick auf die Kosten nicht das beste Mittel zur Konfliktlösung. Nicht nur privat, sondern auch geschäftlich.

 

Denken Sie zum Beispiel als Unternehmer an die mögliche Fluktuation von Mitarbeitern, den Verlust von Kunden, oder die Verzögerung der Vertrags- oder Projektabwicklung. Ich stehe Ihnen daher als eine in die Liste des Bundesministeriums für Justiz eingetragene Mediatorin auch für außergerichtliche Streitbeilegungen zur Verfügung im Rahmen

Diese Methoden der Konfliktbearbeitung setzen Aufrichtigkeit, Kooperationsbereitschaft, Integrität, wechselseitige Wertschätzung und Professionalität der Parteien voraus. Gegenüber Gerichtsverfahren bieten sie folgende Vorteile:

  • Es werden auch solche Interessen berücksichtigt, die in einem Gerichtsverfahren keine Beachtung finden.
  • Die Verfahrenskosten und allfällige Folgekosten sind in der Regel geringer.
  • Das Verfahren ist meist kürzer, flexibler, unbürokratischer und damit kreativer.
  • Die Öffentlichkeit kann völlig ausgespart werden.

Ich strebe vorwiegend die außergerichtliche nachhaltige Bearbeitung und Lösung von Konflikten an. Sollte ein außergerichtlicher Lösungsweg nicht möglich, zweckmäßig oder erfolgversprechend sein, so vertrete ich Sie gerne auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Dies ist allerdings nur möglich, wenn ich für Sie nicht bereits im Rahmen der oben genannten Konfliktlösungsmodelle eingeschritten bin.

 


 

Mediation

 

Mediation ist ein strukturiertes mehrstufiges Verfahren zur Beilegung eines Konfliktes. Sie basiert auf Freiwilligkeit, ist ergebnisoffen und zukunftsorientiert und wird von einem(r) oder mehreren allparteilichen, also neutralen MediatorInnen geleitet. Die Konfliktlösung soll durch die Parteien selbst erfolgen und deren Interessen und Bedürfnissen entsprechen. Die Lösung wird damit für alle annehmbar und nachhaltig.

 

Folgende Konflikte sind – neben den bereits bekannten Familien- und Nachbarschaftskonflikten – unter anderem tauglich für eine Mediation:

  • Konflikte zwischen Unternehmen, für die eine gerichtliche Auseinandersetzung aufgrund der Struktur der Zusammenarbeit oder der Imageschädigung nicht in Frage kommt (Konflikte mit Lieferanten; fehlerhafte Transaktionen; Streitigkeiten bei der Vertragsabwicklung)
  • Konflikte bei Übergabe von Familienunternehmen/ Unternehmensnachfolgeregelungen
  • Konflikte zwischen Unternehmen und deren Auftraggebern oder Kunden
  • Innerbetriebliche Konflikte (zwischen Arbeitnehmern, Abteilungen, Teams)
  • Konflikte zwischen Gesellschaftern
  • Konflikte zwischen Erben
  • Konflikte zwischen einzelnen Projektteams
  • Konflikte innerhalb von Wohnhausanlagen
  • Konflikte zwischen Unternehmen und der Öffentlichkeit (Umweltkonflikte, Bauvorhaben)

 

Mediatives Gespräch

 

Das mediative Gespräch ist eine Methode der Konfliktbearbeitung bei kleineren Konflikten. Mit den Instrumenten und Kommunikationstechniken der Mediation wird im Rahmen eines Gespräches versucht, den Konflikt einer Lösung zuzuführen.

 

Es wird dabei nicht das gesamte Mediationsverfahren durchlaufen. Auch dieses Gespräch wird durch eine(n) allparteiliche(n) MediatorIn begleitet und basiert auf Ergebnisoffenheit, Zukunftsorientierung und Freiwilligkeit.

 

Die Lösungsfindung erfolgt ebenfalls durch die Parteien und nicht durch den/die MediatorIn, wodurch die Konfliktbereinigung nachhaltig wirkt.

 


 

Collaborative Law-Verfahren

 

Das Collaborative Law-Verfahren verfolgt ähnliche Ziele wie die Mediation, wenngleich durch eine unterschiedliche Vorgehensweise. Es kommen die Streitparteien ebenfalls überein, Ihren Konflikt zumindest für eine bestimmte Zeit nicht gerichtsanhängig zu machen, sondern diesen im Rahmen eines Collaborative Law-Verfahrens zu lösen.

 

Im Gegensatz zur Mediation wird jedoch kein(e) MediatorIn allparteilich tätig, sondern jede Partei wird durch eine(n) mediativ ausgebildete(n) Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin begleitet. Auch in diesem Verfahren gelten die Regeln der Ergebnisoffenheit, sowie der Zukunfts- und Bedürfnisorientierung.

 

Die Erarbeitung der Lösung erfolgt wie bei der Mediation im Wesentlichen durch die Parteien, die durch ihre RechtsanwältInnen unterstützt werden. Es wird eine für alle Parteien annehmbare und tragfähige und nachhaltige Lösung gesucht.

 

 

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